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VGH Bayern, 17.03.2016 - 3 ZB 14.2646 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkennung einer depressiven Anpassungsstörung als weitere Folge eines Dienstunfalls
- rewis.io
Anerkennung einer depressiven Anpassungsstörung als Dienstunfallfolge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Dienstunfallfolge; Polizeibeamter; depressive Anpassungsstörung; chronifizierte Anpassungsstörung
- rechtsportal.de
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 -2
Anerkennung einer depressiven Anpassungsstörung als weitere Folge eines Dienstunfalls - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 22.07.2014 - W 1 K 11.734
- VGH Bayern, 17.03.2016 - 3 ZB 14.2646
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2016 - 3 ZB 14.2646
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der Senat anschließt, sind jedoch begründete Abweichungen von der ICD-10, insbesondere aufgrund zwischenzeitlichen wissenschaftlichen Fortschritts nicht ausgeschlossen (vgl. BSG, U.v. 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - juris Rn. 22). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2016 - 3 ZB 14.2646
Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris). - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch …
Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2016 - 3 ZB 14.2646
Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris).